EngageBeat · Ergänzung zum Tarifwechsel vom 11. Oktober 2026 1 Umfang der bestätigten Änderung Diese Ergänzung gilt nur für die im Wechselangebot aufgeführten Teams und ausdrücklich bestätigten Änderungen. Die ursprünglich vereinbarte Vertragsfassung, bestehende Kündigungen und individuelle Abreden bleiben im Übrigen erhalten. Maßgeblich für Tarif, Preis, anteilige Mehrkosten, Zahlweise und Wirksamkeitsdatum ist die angezeigte und ausdrücklich bestätigte Wechselvereinbarung. Die neue vollständige AGB-Fassung wird dadurch nicht pauschal rückwirkend auf bestehende Verträge angewendet. Für diesen vom Kunden selbst angeforderten Tarif- oder Zahlweisewechsel vereinbaren die Parteien folgenden Ablauf: Der vollständige Ergänzungstext und die konkreten Preise und Wirksamkeitszeitpunkte stehen vor der ausdrücklichen Bestätigung in der WebApp zur Prüfung und zum Speichern bereit. Die Bestätigung einschließlich des vollständigen Ergänzungstextes und der Wirksamkeitszeitpunkte wird anschließend zusätzlich per E-Mail übermittelt. Soweit die bisherige Vertragsfassung für vorgeschlagene Änderungen eine vorherige E-Mail vorsieht, wird ausschließlich für diesen angeforderten und ausdrücklich bestätigten Wechsel der hier beschriebene Ablauf vereinbart. Andere allgemeine AGB-Änderungen, bestehende Kündigungen und die übrigen Vertragsbedingungen sind davon nicht erfasst. 2 Unternehmensvorgabe und Bestätigung Ein hierzu berechtigter Unternehmensadmin legt für das Unternehmen die monatliche oder jährliche Zahlweise fest. Er entscheidet außerdem, ob EngageBeat Team oder EngageBeat Fokus einheitlich für die Teams vorgegeben wird oder ob berechtigte Verantwortliche den Tarif je Team wählen können. Bei einer einheitlichen Vorgabe können Teamverantwortliche den Tarif nicht abweichend ändern. Organisationseinheiten begründen keine eigenen abweichenden Tarifvorgaben. Die Vorgabe wird bei weiteren Buchungen berücksichtigt. Neue Teamverträge entstehen weiterhin erst durch die dafür vorgesehene verbindliche Buchung. Für Änderungen laufender Teamverträge werden die betroffenen Teams, Tarife, Preise, gegebenenfalls anteiligen Mehrkosten und jeweiligen Wirksamkeitszeitpunkte vor Bestätigung angezeigt. Die Änderung erfordert eine ausdrückliche Bestätigung durch einen dazu berechtigten Verantwortlichen und wird dokumentiert sowie zusätzlich per E-Mail bestätigt. Die einzelnen Vertragsperioden der Teams werden dadurch nicht zusammengelegt. Bereits erklärte Kündigungen bleiben wirksam; gekündigte Verträge werden durch eine unternehmensweite Änderung nicht verlängert. Individuelle Preisvereinbarungen werden nicht ohne gesonderte Vereinbarung ersetzt. 3 Tarif- und Zahlweisewechsel Tarifwechsel bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch einen berechtigten Verantwortlichen. Vor Bestätigung werden Tarif, Preis, Nachberechnung und Wirksamkeitszeitpunkt angezeigt. Für Wechsel während einer kostenlosen Testphase gelten vorrangig die Regeln aus Abschnitt 4. Wird für laufende kostenpflichtige Teamverträge ein unternehmensweiter Wechsel von EngageBeat Team zu EngageBeat Fokus ausdrücklich bestätigt, wird EngageBeat Fokus für die einbezogenen Teams sofort freigeschaltet. Die laufenden Wochenchecks einschließlich ihrer Fragen und Antworten bleiben unverändert; für die neuen Wochenchecks ab der Folgewoche gilt der neue Tarif. Für jedes betroffene Team wird der Mehrpreis bis zum Ende seiner laufenden Abrechnungsperiode gesondert berechnet. Maßgeblich ist die Differenz zwischen EngageBeat Team und EngageBeat Fokus bei der für diese Periode vereinbarten Zahlweise und Preisregel. Diese Differenz wird mit dem Verhältnis der verbleibenden Kalendertage zu allen Kalendertagen der laufenden Periode multipliziert. Kalendertage werden in der Zeitzone Europe/Berlin ermittelt; der Tag des bestätigten Upgrades zählt zu den verbleibenden Tagen. Die Berechnung wird je Team auf Cent gerundet. Die anteiligen Mehrkosten werden vor Bestätigung je Team und als Gesamtsumme angezeigt und ergänzend in Rechnung gestellt. Das Ende der laufenden Vertragsperiode bleibt unverändert. Die bereits vereinbarten Zahlungsbedingungen gelten auch für die ergänzende Rechnung. Bei zugelassener Tarifwahl je Team wird ein Upgrade zu EngageBeat Fokus zum vor Bestätigung angezeigten und vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Ist für das Team bereits eine Änderung der unternehmensweiten Zahlweise vorgemerkt, kann der Tarifwechsel zusammen mit dieser Änderung erst ab der nächsten Vertragsperiode gelten. Bis dahin bleiben Tarif und Preis unverändert; eine anteilige Nachberechnung fällt für diesen aufgeschobenen Wechsel nicht an. Ein bestätigter Wechsel von EngageBeat Fokus zu EngageBeat Team wird bei einem laufenden kostenpflichtigen Vertrag mit Beginn der nächsten Vertragsperiode des jeweiligen Teams wirksam. Bis dahin bleiben der bisherige Tarif und der für die laufende Periode vereinbarte Preis bestehen; aus dem Rückwechsel entsteht keine rückwirkende Gutschrift. Vor Bestätigung werden die dann entfallenden Funktionen und die Behandlung eigener Fragen erläutert. Eigene Fragen werden ab Wirksamkeit nicht mehr für neue Wochenchecks ausgewählt. Bereits begonnene Wochenchecks bleiben unverändert. Vorhandene Antworten und Ergebnisse werden durch den Tarifwechsel nicht rückwirkend geändert und bleiben im Rahmen der vereinbarten Aufbewahrungs- und Löschregeln verfügbar. Eine ausdrücklich bestätigte Änderung der unternehmensweiten Zahlweise gilt für laufende kostenpflichtige Teamverträge jeweils ab Beginn ihrer nächsten Vertragsperiode. Bis dahin gilt für jedes Team seine bisherige Zahlweise. Wird zugleich ein unternehmensweites Upgrade auf EngageBeat Fokus bestätigt, erfolgt die sofortige anteilige Nachberechnung noch auf Grundlage der bisherigen Zahlweise; die neue Zahlweise und der dazu vereinbarte volle Tarifpreis gelten erst ab der nächsten individuellen Vertragsperiode. Beide Schritte und ihre Preise werden vor Bestätigung getrennt angezeigt. Die Regeln zu Änderungen der Teamzahlstaffel bleiben davon unberührt. 4 Wechsel während der Testphase Während einer noch laufenden kostenlosen Testphase kann die für das Team wirksame Tarifwahl zwischen EngageBeat Team und EngageBeat Fokus ausdrücklich geändert werden. Abweichend von der Rückwechselregel für kostenpflichtige Verträge gilt die geänderte Tarifwahl bereits für die neuen Wochenchecks ab der Folgewoche; begonnene Wochenchecks bleiben unverändert. Bis zum bisherigen Testende bleibt die Nutzung kostenlos. Der Wechsel löst keinen weiteren Test aus und verlängert die Testphase nicht. Testende und angekündigter Kostenbeginn werden allein durch den Wechsel nicht neu festgesetzt; die Schutzregel für einen angehaltenen kostenpflichtigen Übergang bleibt bestehen. Vor der Bestätigung werden der danach geltende Tarif, der Anschlusspreis, die Zahlweise und der Kostenbeginn angezeigt. Der kostenpflichtige Anschluss richtet sich nach der zuletzt ausdrücklich bestätigten Vereinbarung. Eine rechtzeitige Kündigung vor Testende verhindert weiterhin Abokosten. Grundsätzlich gelten weiterhin die Erinnerungen sieben und zwei Tage vor dem angekündigten Kostenbeginn. Liegt bei einem vom Kunden ausdrücklich bestätigten Wechsel im Test einer dieser Zeitpunkte bereits zurück oder ist er erreicht, wird vor Bestätigung ausdrücklich angegeben, welche bereits fällige Preisankündigung durch die neue Vereinbarung ersetzt wird. Die Bestätigung benennt den neuen Tarif, den Anschlusspreis, die Zahlweise, den unveränderten angekündigten Kostenbeginn und die Kündigungsmöglichkeit. Noch bevorstehende Erinnerungen erfolgen mit den dann vereinbarten Angaben. Der kostenpflichtige Übergang setzt den erfolgreichen Versand der erforderlichen Wechselbestätigung und aller nicht ausdrücklich ersetzten Erinnerungen voraus. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird der Übergang angehalten. Ein dadurch erforderlicher neuer Kostenbeginn wird entsprechend den bestehenden Schutzregeln neu angekündigt; für die Zwischenzeit wird kein Nutzungsentgelt berechnet. Eine allgemeine Befreiung von Erinnerungen oder eine neue Testberechtigung entsteht durch einen Tarifwechsel nicht.