AGB EngageBeat · Fassung vom 20. Oktober 2026 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über EngageBeat zwischen Sven Heese, handelnd unter Sven Heese Consulting, Agrarstr. 39, 39179 Barleben, Deutschland, E-Mail hello@engagebeat.de, Telefon +49 1514 1934421, USt-ID DE326226140, nachfolgend Anbieter, und dem Kunden. Das Angebot richtet sich zunächst an Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen in Deutschland. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Natürliche Personen können nur in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit Vertragspartner werden. Der Kunde nutzt EngageBeat für seine eigene Organisation. Die Bereitstellung für fremde Organisationen, insbesondere durch Beratungen und Agenturen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Vertragsunterlagen und diese AGB werden dem Kunden vor seiner Buchung in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt. Der Besuch der Webseite, die Anmeldung zur Einrichtung sowie allgemeine Kontakt- oder Angebotsanfragen schließen keinen Softwarevertrag. Für bereits geschlossene Verträge bleibt die jeweils vereinbarte Fassung maßgeblich. Die Veröffentlichung oder Bereitstellung dieser Bedingungen ändert bereits vereinbarte Vertragsfassungen nicht. Für bestehende Verträge gilt weiterhin die jeweils einbezogene Fassung einschließlich ausdrücklich vereinbarter späterer Änderungen. Eine zentrale Unternehmenseinstellung allein ersetzt keine bestehende individuelle Preisvereinbarung und hebt keine Kündigung auf. 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss EngageBeat ist eine über das Internet zugängliche Anwendung für regelmäßige Team-Check-ins und deren Auswertung. Tarif, Teamzahl, Teamgröße, Funktionen und Bereitstellungsdatum ergeben sich aus dem Angebot und der beigefügten Leistungsbeschreibung. EngageBeat Team umfasst die vereinbarten Standardfragen; EngageBeat Fokus ergänzt eigene Fragen und Themenpakete. Ein Themenpaket zur KI-Adoption bedeutet für sich genommen keine Verarbeitung von Antworten durch künstliche Intelligenz. EngageBeat Enterprise-Leistungen werden einzeln vereinbart. Die Organisationsauswertung ist ab drei Teams in allen Tarifen (EngageBeat Team, EngageBeat Fokus und EngageBeat Enterprise) ohne zusätzlichen Preis für diese Funktion verfügbar. Sie wird optional eingerichtet und ergänzt die Auswertungen der einzelnen Teams. Die Bereitstellung der Funktion allein begründet keinen Anspruch auf die Anzeige einer Kennzahl, wenn die Schutzregeln nicht erfüllt sind. Berechtigte Unternehmensadmins oder Organisationsleitungen richten die Aufnahme von Teams in die Organisationsauswertung ein. Die Zuordnung wird ab dem nächsten Montag wirksam; frühere Befragungswochen werden nicht rückwirkend einbezogen. Teambesitzer werden informiert; ihre gesonderte Zustimmung zur Zuordnung ist nicht erforderlich. Der Zugriff auf Organisationsauswertungen setzt eine ausdrückliche Auswertungsberechtigung voraus. Eine Verwaltungsrolle allein verleiht kein Auswertungsrecht. Der Kunde klärt vor der Nutzung den zusätzlichen Auswertungszweck, informiert die Teilnehmenden und berücksichtigt Datenschutz und etwaige Mitbestimmung. Organisationswerte werden erst nach Wochenabschluss angezeigt. Je Frage müssen mindestens drei freigegebene Teams mit jeweils mindestens fünf gültigen Antworten vorliegen. Zusätzliche Schutzregeln können Teams oder die gesamte Kennzahl von der Anzeige ausschließen. Kommentare und einzelne Teamwerte werden in der Organisationsauswertung nicht angezeigt. Diese Schutzregeln begründen keine uneingeschränkte Anonymitätsgarantie. Die Anmeldung auf der Webseite dient der Vorbereitung eines Unternehmenszugangs. Angaben zu geplanter Teamanzahl, Teamgröße, Tarif und Zahlweise sind zunächst Wünsche für die Einrichtung. Auch das Anlegen von Organisationseinheiten, Teams oder Zugängen startet für sich genommen weder eine Testphase noch einen kostenpflichtigen Vertrag. Über den persönlichen Einrichtungszugang ergänzt der Kunde die erforderlichen Angaben und bereitet seine Teams vor. Die verbindliche Buchung erfolgt gesondert in der WebApp durch eine zur Vertretung des Kunden berechtigte Person mit Unternehmensadmin-Zugang. Vor der Bestätigung werden die ausgewählten Teams, der jeweilige Tarif, die Zahlweise, die anwendbaren Preise und Staffelregeln, die Laufzeiten sowie eine vorhandene oder fehlende Testberechtigung angezeigt. Eingaben können vor der Bestätigung berichtigt werden. Mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die automatische Eingangsbestätigung einer Anmeldung allein ist noch keine Annahme. Der Anbieter nimmt die Buchung durch eine ausdrücklich als solche ausgewiesene Bestätigung in der WebApp an. Diese Bestätigung nennt die gebuchten Teams, Leistungen, Preise, Laufzeiten und Vertragsbedingungen; der vollständige Vertragsnachweis steht dem berechtigten Kunden dort in speicherbarer Form zur Verfügung. Der Vertrag kommt mit dieser ausdrücklichen Annahme zustande. Zusätzlich wird eine Bestätigung per E-Mail versandt; ihr Eingang ist keine weitere Voraussetzung für den Vertragsschluss. Bis zur Annahme kann der Kunde sein Angebot in Textform zurücknehmen. Ein Team ohne verfügbare kostenfreie Testphase darf nur aufgrund einer ausdrücklich bestätigten kostenpflichtigen Buchung starten. Eine Anmeldung zur Einrichtung oder ein nicht erfolgreicher Teststart wird nicht automatisch als kostenpflichtige Buchung behandelt. EngageBeat Enterprise und abweichende Leistungsumfänge werden durch individuelles Angebot und dessen ausdrückliche Annahme vereinbart. Vertragsdaten und die jeweils vereinbarte Fassung werden dokumentiert. Erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und interne Einrichtungsfreigaben sind vor dem ersten Einsatz mit tatsächlichen Beschäftigtendaten abzuschließen. Ein hierzu berechtigter Unternehmensadmin legt für das Unternehmen die monatliche oder jährliche Zahlweise fest. Er entscheidet außerdem, ob EngageBeat Team oder EngageBeat Fokus einheitlich für die Teams vorgegeben wird oder ob berechtigte Verantwortliche den Tarif je Team wählen können. Bei einer einheitlichen Vorgabe können Teamverantwortliche den Tarif nicht abweichend ändern. Organisationseinheiten begründen keine eigenen abweichenden Tarifvorgaben. Die Vorgabe wird bei weiteren Buchungen berücksichtigt. Neue Teamverträge entstehen weiterhin erst durch die dafür vorgesehene verbindliche Buchung. Für Änderungen laufender Teamverträge werden die betroffenen Teams, Tarife, Preise, gegebenenfalls anteiligen Mehrkosten und jeweiligen Wirksamkeitszeitpunkte vor Bestätigung angezeigt. Die Änderung erfordert eine ausdrückliche Bestätigung durch einen dazu berechtigten Verantwortlichen und wird dokumentiert sowie zusätzlich per E-Mail bestätigt. Die einzelnen Vertragsperioden der Teams werden dadurch nicht zusammengelegt. Bereits erklärte Kündigungen bleiben wirksam; gekündigte Verträge werden durch eine unternehmensweite Änderung nicht verlängert. Individuelle Preisvereinbarungen werden nicht ohne gesonderte Vereinbarung ersetzt. Die Auswertungen unterstützen das Erkennen von Handlungsbedarf, die Auswahl von Verbesserungsmaßnahmen und die Beobachtung der Entwicklung im Team. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Teilnahmequote oder eine Verbesserung des Teamindex wird nicht geschuldet. Produktankündigungen für künftige Funktionen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Bestandteil der geschuldeten Leistung. 3 Kostenfreie Testphase Die kostenfreie Testphase umfasst je Team 28 aufeinanderfolgende Tage im gebuchten Tarif EngageBeat Team oder EngageBeat Fokus ab 5 Personen ohne tarifliche Obergrenze für die Teamgröße. Pro Unternehmen stehen höchstens drei solche Testphasen zur Verfügung. Sie können nur für Teams genutzt werden, deren erste Umfrage am gemeinsamen ersten tatsächlichen Starttag des Unternehmens geöffnet wird. Maßgeblich ist der Kalendertag in der Zeitzone Europe/Berlin. Nicht an diesem Tag genutzte Testplätze können nicht auf spätere Starts übertragen werden. Weitere, später startende oder bereits getestete Teams erhalten dadurch keine neue kostenfreie Testphase. Für individuell vereinbarte EngageBeat Enterprise-Tests gelten die ausdrücklich vereinbarten Bedingungen. Die 28 Tage beginnen mit der ersten geöffneten Umfrage. Einrichtung und Vorbereitung zählen nicht mit. Vor der ersten geöffneten Umfrage müssen der verantwortliche Teamzugang eingerichtet, die notwendigen Teamvorbereitungen bestätigt und der Start freigegeben sein. Die erste Umfrage wird frühestens am vereinbarten Starttag geöffnet. Die Startbestätigung in der WebApp nennt Anfang, Ende und den Zeitpunkt, ab dem der gewählte Tarif kostenpflichtig wird; sie wird zusätzlich per E-Mail versandt. Die vertragliche und datenschutzrechtliche Pflicht zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen vor tatsächlicher Verarbeitung bleibt unabhängig davon bestehen, ob die Anwendung einen einzelnen Vorbereitungsschritt technisch sperrt. Die Organisationsauswertung kann während des kostenlosen Tests ausprobiert werden, wenn drei Teams am ersten gemeinsamen Starttag des Unternehmens beginnen und ihre Aufnahme eingerichtet ist. Werte können erst für Befragungswochen ab Wirksamkeit der Zuordnung entstehen; die Zuordnung wird ab dem nächsten Montag wirksam. Auch im Test gelten die Schutzregeln aus Abschnitt 2; bei drei Testteams muss jede angezeigte Frage deshalb in allen drei Teams jeweils mindestens fünf gültige Antworten haben. Andernfalls wird die betreffende Kennzahl für diese Woche nicht angezeigt. Der Test geht nach Ablauf der 28 Tage automatisch in den bei der Buchung gewählten oder zuletzt ausdrücklich vereinbarten kostenpflichtigen Tarif mit der dazu vereinbarten monatlichen oder jährlichen Abrechnung über, sofern der Kunde nicht vor Ende der Testphase kündigt. Eine vor Testende zugegangene Kündigung beendet den Vertrag zum Testende; Abokosten entstehen dann nicht. Der Kunde kann insbesondere per E-Mail an hello@engagebeat.de kündigen. Die Kündigung ist nicht von einer Bestätigung des Anbieters abhängig. Für den kostenpflichtigen Anschluss gelten die Laufzeit- und Kündigungsregeln in Abschnitt 4. Grundsätzlich erhält die verantwortliche Person sieben Tage und zwei Tage vor dem angekündigten Kostenbeginn jeweils eine E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Übergangs, Tarif, Preis, Abrechnung und Kündigungsmöglichkeit. Der Kunde hält hierfür eine erreichbare geschäftliche Kontaktadresse aktuell. Können die beiden Erinnerungen nicht rechtzeitig versandt werden, wird der kostenpflichtige Übergang angehalten. Ein neuer Kostenbeginn wird ausdrücklich mitgeteilt und erneut mit sieben und zwei Tagen Vorlauf angekündigt; für die Zwischenzeit wird kein Nutzungsentgelt berechnet. Bereits erklärte Kündigungen bleiben wirksam. Für ausdrücklich bestätigte Tarifwechsel während des Tests gilt die nachfolgend beschriebene begrenzte Ausnahme für bereits fällige Preisankündigungen. Die Befragungen folgen Kalenderwochen von Montag bis Sonntag in der Zeitzone Europe/Berlin. Ein Start oder Ende mitten in der Woche kann Teilwochen ergeben; der Zeitraum umfasst nicht zwingend nur vollständige Befragungswochen; eine bestimmte Anzahl freigegebener Auswertungen wird nicht garantiert. Ergebnisse stehen berechtigten Teambesitzern erst nach Wochenabschluss und bei mindestens fünf gültigen Antworten je Frage zur Verfügung. Bei Fortsetzung laufen die Befragungen im gebuchten Tarif weiter. Bei Vertragsende gelten die Regeln zu Abruf, Rückgabe und Löschung in Abschnitt 4 auch für die letzte Auswertung. Während einer noch laufenden kostenlosen Testphase kann die für das Team wirksame Tarifwahl zwischen EngageBeat Team und EngageBeat Fokus ausdrücklich geändert werden. Abweichend von der Rückwechselregel für kostenpflichtige Verträge gilt die geänderte Tarifwahl bereits für die neuen Wochenchecks ab der Folgewoche; begonnene Wochenchecks bleiben unverändert. Bis zum bisherigen Testende bleibt die Nutzung kostenlos. Der Wechsel löst keinen weiteren Test aus und verlängert die Testphase nicht. Testende und angekündigter Kostenbeginn werden allein durch den Wechsel nicht neu festgesetzt; die Schutzregel für einen angehaltenen kostenpflichtigen Übergang bleibt bestehen. Vor der Bestätigung werden der danach geltende Tarif, der Anschlusspreis, die Zahlweise und der Kostenbeginn angezeigt. Der kostenpflichtige Anschluss richtet sich nach der zuletzt ausdrücklich bestätigten Vereinbarung. Eine rechtzeitige Kündigung vor Testende verhindert weiterhin Abokosten. Grundsätzlich gelten weiterhin die Erinnerungen sieben und zwei Tage vor dem angekündigten Kostenbeginn. Liegt bei einem vom Kunden ausdrücklich bestätigten Wechsel im Test einer dieser Zeitpunkte bereits zurück oder ist er erreicht, wird vor Bestätigung ausdrücklich angegeben, welche bereits fällige Preisankündigung durch die neue Vereinbarung ersetzt wird. Die Bestätigung benennt den neuen Tarif, den Anschlusspreis, die Zahlweise, den unveränderten angekündigten Kostenbeginn und die Kündigungsmöglichkeit. Noch bevorstehende Erinnerungen erfolgen mit den dann vereinbarten Angaben. Der kostenpflichtige Übergang setzt den erfolgreichen Versand der erforderlichen Wechselbestätigung und aller nicht ausdrücklich ersetzten Erinnerungen voraus. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird der Übergang angehalten. Ein dadurch erforderlicher neuer Kostenbeginn wird entsprechend den bestehenden Schutzregeln neu angekündigt; für die Zwischenzeit wird kein Nutzungsentgelt berechnet. Eine allgemeine Befreiung von Erinnerungen oder eine neue Testberechtigung entsteht durch einen Tarifwechsel nicht. Vor einem Test mit tatsächlichen Beschäftigtendaten sind Auftragsverarbeitung, Information der Beschäftigten, Rechtsgrundlage und etwaige Mitbestimmung zu klären. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten auch während eines kostenfreien Tests. 4 Laufzeit Kündigung und Vertragsende Bei monatlicher Zahlung beträgt die Laufzeit einen Abrechnungsmonat ab dem bestätigten Beginn der Kostenpflicht und verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungsmonat. Der Kunde kann ohne zusätzliche Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bis zu dessen Ende; ein Abrechnungsmonat muss nicht einem Kalendermonat entsprechen. Bei jährlicher Zahlung beträgt die Laufzeit zwölf Monate ab dem bestätigten Beginn der Kostenpflicht. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn die Kündigung nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit zugeht. Beginn, Laufzeitende und letzter Kündigungstermin werden in der Auftragsbestätigung genannt. Die Kündigung ist in Textform möglich, insbesondere per E-Mail an hello@engagebeat.de. Der Anbieter bestätigt Eingang und Beendigungsdatum. Die Wirksamkeit einer zugegangenen Kündigung hängt nicht von dieser Bestätigung ab. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für jedes Team gelten die in seiner Bestätigung genannten Abrechnungs- und Laufzeitdaten. Mehrere Teams eines Unternehmens müssen daher nicht denselben Abrechnungsbeginn haben. Eine ordentliche Kündigung wird zum bestätigten Vertragsende wirksam; bis dahin zählt ein bereits gestartetes Team weiter zur Preisstaffel. Bloße Nichtnutzung, eine Pause oder die Kündigungserklärung selbst beendet die laufende Vertragsperiode nicht und begründet für sich genommen keine anteilige Erstattung. Zwingende Rechte, insbesondere bei berechtigten außerordentlichen Kündigungen oder Leistungsstörungen, bleiben unberührt. Ab Vertragsende werden keine neuen Befragungen durchgeführt. Bereits vorhandene Kundendaten bleiben für 30 Kalendertage zum Abruf und zur Rückgabe verfügbar; die Rückgabe kann während dieser Zeit über hello@engagebeat.de angefordert werden. Sie erfolgt nach Berechtigungsprüfung über einen geschützten Übertragungsweg in einem gängigen, maschinenlesbaren Format mit verständlicher Beschreibung der enthaltenen Daten. Daten anderer Kunden sind ausgeschlossen. Nach dieser Frist werden die Daten aus dem Produktivsystem gelöscht, sofern keine vorrangige Weisung, gesetzliche Pflicht oder gesetzliches Wechselrecht entgegensteht. Bereits zuvor wirksam gelöschte Daten werden dadurch nicht wiederhergestellt. Für personenbezogene Daten gelten ergänzend und vorrangig die AVV und deren Rückgabe- und Löschregeln. Zwingende Rechte zum Anbieterwechsel, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2023/2854, bleiben unberührt. Soweit deren Kapitel VI anwendbar ist, darf die Frist für die Einleitung eines Wechsels zwei Monate nicht überschreiten; die anschließende Übergangsfrist beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage, vorbehaltlich gesetzlich zulässiger Abweichungen. Die Datenabrufphase beträgt dann mindestens 30 Kalendertage nach Ende der vereinbarten Übergangsfrist. Die vorstehende allgemeine Frist verkürzt diese Rechte nicht. Umfang und Formate der exportierbaren Daten sowie der Wechselablauf werden vor Vertragsschluss in der Leistungsbeschreibung konkretisiert. Für Wechselentgelte gelten die gesetzlichen Grenzen. Eine zusätzliche pauschale Vertragsstrafe bei einem Wechsel wird nicht vereinbart. 5 Preise Preisanpassungen und Tarifwechsel Maßgeblich sind der ausdrücklich bestätigte Tarif und die dazu vereinbarte Preisregel. Für Verträge, in die diese Fassung einschließlich der Staffelregel einbezogen wird, gelten die folgenden Preise je Team ab 5 Personen ohne tarifliche Obergrenze für die Teamgröße: Bei 1 bis 5 gestarteten Teams kostet EngageBeat Team 49 EUR pro Monat bei monatlicher Zahlung oder 499 EUR pro Jahr bei jährlicher Zahlung; EngageBeat Fokus kostet 79 EUR pro Monat oder 799 EUR pro Jahr. Bei 6 bis 10 gestarteten Teams kostet EngageBeat Team 44 EUR pro Monat oder 449 EUR pro Jahr; EngageBeat Fokus kostet 69 EUR pro Monat oder 699 EUR pro Jahr. Der Jahresbetrag ist der vollständige Preis für zwölf Monate. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Organisationen und ist kein Verbrauchergeschäft. Für die Staffel zählt die Zahl der Teams desselben Unternehmens, deren erste Umfrage tatsächlich gestartet wurde und deren Vertrag noch nicht beendet ist. Dazu gehören laufende Testteams; lediglich geplante, angelegte oder vorbereitete Teams zählen nicht. Die Anzahl wird unabhängig vom gewählten Tarif EngageBeat Team oder EngageBeat Fokus und unabhängig von monatlicher oder jährlicher Zahlung ermittelt. Eine bloße Änderung von Namen, Verantwortlichen oder Organisationseinheiten begründet keinen neuen Testanspruch. Eine durch steigende oder sinkende Teamzahl geänderte Staffel gilt für alle von dieser Staffelvereinbarung erfassten Teams ab ihrer jeweils nächsten Abrechnungsperiode. Bei monatlicher Zahlung ist dies der nächste Abrechnungsmonat, bei jährlicher Zahlung das nächste Vertragsjahr. Für neue Verträge gilt die dann erreichte Staffel bereits für die erste kostenpflichtige Periode. Maßgeblich ist die Anzahl beim Beginn der betreffenden kostenpflichtigen Periode; bereits wirksam beendete Verträge zählen nicht mehr. Gemeinsam in einem Startvorgang tatsächlich beginnende Teams werden gemeinsam berücksichtigt. Die Reihenfolge der Verarbeitung innerhalb dieses gemeinsamen Starts verändert den Preis nicht. Während eines bereits laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums führt eine Änderung der Teamzahl weder zu einer nachträglichen Nachberechnung noch zu einer rückwirkenden Gutschrift. Ein während der Vorbereitung oder Testphase angezeigter Preis kann deshalb bis zur ersten kostenpflichtigen Periode entsprechend der ausdrücklich vereinbarten Staffel steigen oder sinken. Vor der verbindlichen Buchung werden diese Staffelbedingungen und die einschlägigen Preise angezeigt. Der für die jeweilige kostenpflichtige Periode ermittelte Preis und die zugrunde gelegte Teamanzahl werden dokumentiert. Für den Übergang aus einem kostenlosen Test bleiben die Erinnerungs- und Schutzregeln aus Abschnitt 3 maßgeblich. Ab elf gestarteten Teams sowie bei besonderem Leistungsumfang werden Preise und Umfang individuell vereinbart. Dafür enthält diese Tabelle keinen automatisch berechneten Standardsatz. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung gelten für bereits laufende Verträge deren zuletzt vereinbarte Preise und Bedingungen fort; weitere Teams können nicht allein aufgrund der vorstehenden Staffelpreise kostenpflichtig gebucht werden. Individuelle Preisvereinbarungen haben Vorrang. Tarifwechsel bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch einen berechtigten Verantwortlichen. Vor Bestätigung werden Tarif, Preis, Nachberechnung und Wirksamkeitszeitpunkt angezeigt. Für Wechsel während einer kostenlosen Testphase gelten vorrangig die Regeln aus Abschnitt 3. Wird für laufende kostenpflichtige Teamverträge ein unternehmensweiter Wechsel von EngageBeat Team zu EngageBeat Fokus ausdrücklich bestätigt, wird EngageBeat Fokus für die einbezogenen Teams sofort freigeschaltet. Die laufenden Wochenchecks einschließlich ihrer Fragen und Antworten bleiben unverändert; für die neuen Wochenchecks ab der Folgewoche gilt der neue Tarif. Für jedes betroffene Team wird der Mehrpreis bis zum Ende seiner laufenden Abrechnungsperiode gesondert berechnet. Maßgeblich ist die Differenz zwischen EngageBeat Team und EngageBeat Fokus bei der für diese Periode vereinbarten Zahlweise und Preisregel. Diese Differenz wird mit dem Verhältnis der verbleibenden Kalendertage zu allen Kalendertagen der laufenden Periode multipliziert. Kalendertage werden in der Zeitzone Europe/Berlin ermittelt; der Tag des bestätigten Upgrades zählt zu den verbleibenden Tagen. Die Berechnung wird je Team auf Cent gerundet. Die anteiligen Mehrkosten werden vor Bestätigung je Team und als Gesamtsumme angezeigt und ergänzend in Rechnung gestellt. Das Ende der laufenden Vertragsperiode bleibt unverändert. Die Zahlungsbedingungen aus Abschnitt 6 gelten auch für die ergänzende Rechnung. Bei zugelassener Tarifwahl je Team wird ein Upgrade zu EngageBeat Fokus zum vor Bestätigung angezeigten und vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Ist für das Team bereits eine Änderung der unternehmensweiten Zahlweise vorgemerkt, kann der Tarifwechsel zusammen mit dieser Änderung erst ab der nächsten Vertragsperiode gelten. Bis dahin bleiben Tarif und Preis unverändert; eine anteilige Nachberechnung fällt für diesen aufgeschobenen Wechsel nicht an. Ein bestätigter Wechsel von EngageBeat Fokus zu EngageBeat Team wird bei einem laufenden kostenpflichtigen Vertrag mit Beginn der nächsten Vertragsperiode des jeweiligen Teams wirksam. Bis dahin bleiben der bisherige Tarif und der für die laufende Periode vereinbarte Preis bestehen; aus dem Rückwechsel entsteht keine rückwirkende Gutschrift. Vor Bestätigung werden die dann entfallenden Funktionen und die Behandlung eigener Fragen erläutert. Eigene Fragen werden ab Wirksamkeit nicht mehr für neue Wochenchecks ausgewählt. Bereits begonnene Wochenchecks bleiben unverändert. Vorhandene Antworten und Ergebnisse werden durch den Tarifwechsel nicht rückwirkend geändert und bleiben im Rahmen der vereinbarten Aufbewahrungs- und Löschregeln verfügbar. Eine ausdrücklich bestätigte Änderung der unternehmensweiten Zahlweise gilt für laufende kostenpflichtige Teamverträge jeweils ab Beginn ihrer nächsten Vertragsperiode. Bis dahin gilt für jedes Team seine bisherige Zahlweise. Wird zugleich ein unternehmensweites Upgrade auf EngageBeat Fokus bestätigt, erfolgt die sofortige anteilige Nachberechnung noch auf Grundlage der bisherigen Zahlweise; die neue Zahlweise und der dazu vereinbarte volle Tarifpreis gelten erst ab der nächsten individuellen Vertragsperiode. Beide Schritte und ihre Preise werden vor Bestätigung getrennt angezeigt. Die Regeln zu Änderungen der Teamzahlstaffel bleiben davon unberührt. Eine Änderung des individuell vereinbarten EngageBeat Enterprise-Umfangs bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Änderungen der veröffentlichten Preisliste ändern bestehende Verträge nicht. Die hier ausdrücklich vereinbarte Staffelberechnung ist von einer Änderung der Preisliste zu unterscheiden. Andere Preisänderungen in bestehenden Verträgen setzen eine ausdrückliche Einigung voraus; ohne Einigung gelten die bisherigen Preise fort. Insbesondere werden ältere Verträge ohne diese Staffelvereinbarung nicht allein durch Veröffentlichung dieser Fassung oder die Anlage weiterer Teams nachteilig umgestellt. Es besteht kein darüber hinausgehendes einseitiges Preiserhöhungsrecht. 6 Zahlungsbedingungen Der Anbieter stellt die Rechnung zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats oder Vertragsjahres. Das Entgelt wird damit für den jeweiligen Zeitraum im Voraus abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang durch Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Für bestätigte anteilige Tarifwechsel gilt dasselbe Zahlungsziel ab Zugang der ergänzenden Rechnung. Die kostenfreie Testphase und eine nach Abschnitt 3 angehaltene Übergangszeit lösen kein Nutzungsentgelt aus. Die Buchung erteilt weder ein Lastschriftmandat noch einen Zahlungsauftrag; die vereinbarte Zahlung erfolgt auf Rechnung. Für Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte und Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 7 Bereitstellung Wartung und Support Der Anbieter stellt EngageBeat im vereinbarten Umfang während der Vertragslaufzeit bereit und trifft angemessene Maßnahmen für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb. Erforderliche Wartung, Sicherheitsaktualisierung und Störungsbehebung können vorübergehende Unterbrechungen verursachen. Planbare Unterbrechungen werden möglichst kurz gehalten und mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen kann eine vorherige Ankündigung entfallen; die Information wird soweit möglich nachgeholt. Support ist über hello@engagebeat.de erreichbar. Supporttage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt. Ziel ist eine erste Rückmeldung innerhalb von zwei Supporttagen. Dies ist keine Garantie einer bestimmten Reaktions- oder Behebungsfrist. Eine prozentuale Verfügbarkeitsgarantie, feste Wiederherstellungszeit oder Servicegutschrift wird nur durch gesonderte ausdrückliche Vereinbarung zugesagt. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Bereitstellung und gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Für Datenschutz- und Sicherheitsvorfälle gelten die gesetzlichen und in der AVV vereinbarten unverzüglichen Melde- und Handlungspflichten unabhängig von Supporttagen. 8 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde benennt berechtigte Vertrags- und Administrationskontakte, hält deren Kontaktdaten aktuell und schützt Team- und Administrationszugänge. Er stellt Teamzugänge nur dem vereinbarten Teilnehmerkreis zur Verfügung. Der Kunde organisiert die internen Einladungen oder gibt den eigenen Teamverteiler für den vereinbarten Versand frei, prüft den Teamumfang und meldet vermuteten Missbrauch oder Sicherheitsvorfälle unverzüglich. Der Kunde bestimmt den zulässigen Befragungszweck, informiert Teilnehmende und klärt vor Einführung die Rechtsgrundlage sowie erforderliche Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder anderen Vertretungen. Er legt angemessene Aufbewahrungsfristen und Zugriffsberechtigungen fest. Eigene Fragen und Inhalte dürfen Rechte Dritter nicht verletzen. Unnötige personenbezogene Angaben und sensible Inhalte, insbesondere Gesundheitsangaben und sonstige besondere Datenkategorien, sollen nicht erhoben werden. Versuche, vertrauliche Rückmeldungen einzelnen Personen zuzuordnen, sind unzulässig. Die Verantwortung des Kunden für seinen Einsatz hebt die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten des Anbieters nicht auf. Für Supportanfragen sollen zunächst Fehlerbeschreibung und technische Referenzen ohne Antwortinhalte verwendet werden. Erforderliche sensible Unterlagen werden nur über einen vorher abgestimmten geschützten Weg übermittelt. 9 Nutzungsrechte Der Kunde erhält während der vereinbarten Nutzungsdauer das einfache Recht, EngageBeat für die eigene Organisation im vereinbarten Tarif und Umfang zu nutzen. Weitervermietung, Wiederverkauf oder Bereitstellung für andere Organisationen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt. Rechte an eingebrachten Fragen, Antworten und sonstigen Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. Der Anbieter darf diese Inhalte ausschließlich verarbeiten, soweit dies für die vereinbarte Leistung, gesetzliche Pflichten oder zulässige Weisungen notwendig ist. Eine Verwendung für Werbung, Veröffentlichung oder KI-Training wird nicht gestattet. Berechtigte Personen des Kunden dürfen rechtmäßig erzeugte Auswertungen intern für den vereinbarten Zweck verwenden. Der Kunde wahrt dabei die Rechte der Teilnehmenden und die Vertraulichkeit. Die rechtmäßige Nutzung zurückgegebener eigener Daten endet nicht allein durch Vertragsbeendigung; daraus entsteht jedoch kein Recht auf fortgesetzten Betrieb oder Zugang zur Anwendung nach Ablauf der vereinbarten Abruffrist. 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO einschließlich Anlagen zu Verarbeitung, Schutzmaßnahmen und Unterauftragnehmern. Dies gilt auch für Tests. Die AVV ist ein eigenständiger Vertragsbestandteil; ein Link auf eine Vorlage oder die bloße Kenntnisnahme eines Datenschutzhinweises ersetzt ihren Abschluss nicht. Die technische Verfügbarkeit eines Einrichtungs- oder Testzugangs ersetzt keine erforderliche Vereinbarung und gestattet keine Verarbeitung entgegen diesen Pflichten. Der Kunde verantwortet als Verantwortlicher insbesondere Zweck, Rechtsgrundlage, Information der Teilnehmenden und Weisungen. Der Anbieter erfüllt seine Pflichten als Auftragsverarbeiter sowie seine Pflichten für eigenverantwortliche Verarbeitung, etwa von Vertrags- und Rechnungsdaten. Auch ohne Namensfelder können freie Kommentare, kleine Gruppen und technische Kennungen personenbezogen sein. Eine vollständige Anonymität aller verarbeiteten Daten wird nicht zugesagt. Die Datenschutzhinweise der Vertriebsseite und der Webapp erläutern die jeweiligen tatsächlichen Verarbeitungen. Bei Widersprüchen über die Verarbeitung im Auftrag hat die vereinbarte AVV Vorrang. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für eigene Geschäftsunterlagen begründen keine pauschale Aufbewahrung von Teamantworten. 11 Haftung Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Diese AGB vereinbaren weder eine Haftungshöchstsumme noch einen pauschalen Ausschluss für Datenverlust oder mittelbare Schäden. Ansprüche nach zwingendem Recht, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt. Eine Versicherungsdeckung wird durch diese AGB nicht zugesagt. 12 Änderungen dieser Bedingungen Für den jeweiligen Vertrag gilt die wirksam vereinbarte Fassung. Eine neue Veröffentlichung auf der Webseite ersetzt sie nicht automatisch. Vom Anbieter vorgeschlagene allgemeine Änderungen dieser AGB werden dem Kunden per E-Mail mit dem vollständigen geänderten Text und dem vorgesehenen Wirksamkeitsdatum übermittelt. Änderungen bestehender Verträge bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung. Schweigen, eine unbeantwortete E-Mail oder die bloße weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung. Ohne Einigung bleibt die bisherige Fassung maßgeblich. Individuelle Vereinbarungen und gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Produktänderungen entbinden den Anbieter nicht von bereits übernommenen Leistungspflichten. Für einen vom Kunden selbst angeforderten Tarif- oder Zahlweisewechsel wird die auf diesen Wechsel begrenzte Ergänzung zusammen mit den konkreten Preisen und Wirksamkeitszeitpunkten vor der ausdrücklichen Bestätigung in der WebApp vollständig angezeigt und in speicherbarer Form bereitgestellt. Mit der Bestätigung vereinbaren die Parteien diesen Ablauf für den konkreten Wechsel. Anschließend erhält der Kunde die Bestätigung einschließlich des vollständigen Ergänzungstextes und der Wirksamkeitszeitpunkte zusätzlich per E-Mail. Eine vorab versandte allgemeine AGB-Änderungsmail ist für diesen vom Kunden angeforderten Wechsel nicht vorgesehen. Die übrige Vertragsfassung bleibt unverändert; dieser Ablauf ist keine Zustimmung zu anderen allgemeinen AGB-Änderungen. 13 Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingend anwendbarer Vorschriften. Vertragssprache ist Deutsch. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; ein ausschließlicher Gerichtsstand wird hier nicht vereinbart. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Es findet keine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel statt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Organisationen. Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Diese Fassung gilt nur, wenn sie ausdrücklich in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde; sie ändert keine früher geschlossenen Verträge automatisch.